Verein Bewährungshilfe Koblenz e.V.

 

 

 

 

 

 

 

Täter Opfer Ausgleich (TOA)

 

 Zertifziert nach den bundesweit gültigen TOA-Standards

 

Fachstelle für Täter-Opfer-Ausgleich

Neustadt 9/10, 56068 Koblenz

Fax: 0261 / 10 04 752

Mail: toa@bwh-koblenz.de

 

Ansprechpartner:

 

Yvonne Skiba
Dipl.-Sozialpädagogin (FH)
Tel.: 02 61 / 1 33 49 30


Axel Deurer
Dipl.-Sozialarbeiter (FH)
Tel.: 02 61 / 1 33 06 94

 

 


Täter–Opfer–Ausgleich (TOA)
- Konfliktvermittlung zwischen Tätern und Opfern einer Straftat -

 

 

 

- - Aktuelles - -

 

 

Was ist Täter–Opfer–Ausgleich bzw. Konfliktvermittlung zwischen Tätern und Opfern?

Eine Straftat wie z.B. Sachbeschädigung, Körperverletzung, Hausfriedensbruch, Diebstahl oder Beleidigung kann viele belastende Folgen für Opfer (finanzielle Nachteile durch Sachschäden, Verletzungen, Ängste aufgrund des Erlebten, Vermeidungsverhalten) und Täter (Strafverfahren, Stigmatisierung) haben. Daraus resultiert zumeist eine für die Beteiligten belastende Situation.



Erscheint es in diesem Zusammenhang nicht sinnvoll, einen persönlichen Kontakt zwischen Täter und Opfer zu ermöglichen, um eine direkte Wiedergutmachung durch den Täter zu ermöglichen?

Im Ermittlungs– bzw. Strafverfahren spielen die Erwartungen der Geschädigten keine Rolle. Diese müssen ihre Interessen wie Schadensersatzansprüche zumeist in einem Zivilverfahren durchsetzen.

Mit dem Täter–Opfer–Ausgleich wurde ein Instrument im Strafrecht geschaffen, welches Opfern und Tätern eine Konfliktbearbeitung ermöglicht und dem Täter die Möglichkeit gibt, sich um Wiedergutmachung zu bemühen.
Das Opfer einer Straftat kann seinen Interessen hinsichtlich einer zu erbringenden Wiedergutmachung Nachdruck verleihen und stellt im Gegensatz zum Ermittlungs– oder Strafverfahren den Bezugspunkt dar, mit dem sich der Beschuldigte auseinandersetzen muss. Belastende Begleitumstände eines Strafverfahrens können für Opfer und Täter gemildert werden.



Die Fachstelle für Täter-Opfer-Ausgleich des Verein Bewährungshilfe Koblenz e.V.

... will mit ihrer Tätigkeit im Rahmen anhängiger Ermittlungs– oder Strafverfahren Geschädigten wie Beschuldigten die Möglichkeit geben, die Schädigungen und Konflikte, die zum Ermittlungs – bzw. Strafverfahren geführt haben, eigenständig mit Hilfe eines ausgebildeten Konfliktvermittlers zu bearbeiten.

Dazu informiert ein allparteilicher Konfliktvermittler (Diplom-Sozialarbeiter (FH)/ Diplom-Sozialpädagoge (FH) mit Zusatzqualifikation zum Mediator/ Mediator in Strafsachen) zunächst den / die Beschuldigte/n im Rahmen eines sogenannten (unverbindlichen) Erstgesprächs über die Möglichkeiten, die ein Täter–Opfer–Ausgleich bietet. Wenn der Beschuldigte ein entsprechendes Vorgehen anstrebt, kann das Angebot auch dem oder der Geschädigten unterbreitet werden.
Sofern seitens des/der Geschädigten nach Durchführung eines Erstgesprächs ebenfalls die Durchführung eines Täter-Opfer-Ausgleichs gewünscht wird, führt der/die Konfliktvermittler/in ein so genanntes Vermittlungsgespräch durch (falls erforderlich auch mehrere Vermittlungsgespräche).

Der Konfliktvermittler begleitet die Gespräche und unterstützt die Konfliktparteien bei ihren Bemühungen, eine Vereinbarung zu erzielen, die die Art der zu erbringenden Wiedergutmachung und den Umgang mit den Tatfolgen regelt.

 

 

Wenn Täter und Opfer im Rahmen eines Täter–Opfer–Ausgleichs eine Einigung erzielen, kann das Gericht oder die Staatsanwaltschaft von einer weiteren Strafverfolgung absehen oder das Ergebnis als Strafmilderungsgrund berücksichtigen.

 


Scheitern die Beteiligten bei ihren Bemühungen eine Einigung zu erzielen, nimmt das gerichtliche Verfahren seinen normalen Verlauf. Beiden Seiten steht nach wie vor der Rechtsweg offen.

Ein Täter–Opfer–Ausgleich kann nur bei einer freiwilligen Teilnahmebereitschaft von Geschädigten und Beschuldigten durchgeführt werden und eröffnet den Beteiligten eine selbstständige Bearbeitung des Konflikts und der daraus resultierenden Folgen.

Die Fachstelle für Täter-Opfer-Ausgleich ist ein Projekt des Verein Bewährungshilfe Koblenz e.V.. Mitarbeiter werden auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft oder der zuständigen Amtsgerichte im Bezirk des Landgerichts Koblenz tätig und bieten in geeigneten Fällen die Durchführung von Täter-Opfer-Ausgleich sowohl im Bereich des Jugend- als auch des Erwachsenenstrafrechts an.

 

 


Ein Täter-Opfer-Ausgleich ist möglich, wenn

  • sich der / die Beschuldigte zu der Straftat bzw. dem Vorfall bekennt, und er / sie zu einer Wiedergutmachung bereit ist.
  • das Opfer mit einem Täter-Opfer-Ausgleich einverstanden ist.
  • alle Beteiligten freiwillig zu einer Teilnahme bereit sind.




Ein Täter–Opfer–Ausgleich kann im Ermittlungsverfahren von der Staatsanwaltschaft (gegebenenfalls mit Zustimmung des zuständigen Gerichts) und nach Anklageerhebung vom Richter / der Richterin (im Einvernehmen mit der zuständigen Staatsanwaltschaft) angeregt werden.



Welche Vorteile bietet ein Täter-Opfer-Ausgleich ?

Beim Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) treffen Täter und Opfer zusammen und können selbst Art und Form einer möglichen Wiedergutmachung des Schadens in Anwesenheit eines neutralen Vermittlers miteinander besprechen, nachdem sich die Beteiligten über Ursache und Folgen des Vorfalls ausgesprochen haben.


Vorteile für den Geschädigten:
 

  • eine Beilegung des Konflikts durch eine persönliche Aussprache mit dem Beschuldigten
  • Aufarbeitung von Gefühlen wie Angst, Empörung und Verärgerung
  • Mitsprachemöglichkeit bei der Art der Wiedergutmachung
  • eine rasche und unbürokratische Schadensregulierung



Vorteile für den Beschuldigten:
 

  • Möglichkeit des persönlichen Kontakts mit seinem Opfer
  • Verantwortungsübernahme für die Tat und den daraus resultierenden Folgen
  • Verwirklichung von eigenen Wiedergutmachungsvorstellungen
  • mögliche Minderung des Strafmaßes oder Vermeidung eines Strafverfahrens und dessen Folgen

 


Aktuelle Stellenausschreibungen:

  • Mediator in Strafsachen


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