Verein Bewährungshilfe Koblenz e.V.

 

 

 

„Schwitzen statt Sitzen“ (SsS)

(Überwachung der Ableistung und Vermittlung von Sozialstunden bzw. gemeinnütziger Arbeit)

Neustadt 9/10, 56068 Koblenz

Fax: 0261 / 10 04 752

Mail: sss@bwh-koblenz.de

 

Ansprechpartnerinnen:

Jacqueline Krämer; Tel.: 0261 - 9 14 32 76

Sachbearbeiterin

jacqueline.kraemer@bwh-koblenz.de



Elisabeth Hein ; Tel.: 0261 - 4 30 77

Dipl.-Sozialpädagogin

elisabeth.hein@bwh-koblenz.de

 

Hier werden dem Verein Antragsteller von der Staatsanwaltschaft Koblenz zugewiesen, die ihre Geldstrafe nicht zahlen können und die dadurch verbundene Ersatzfreiheitsstrafe durch unentgeltliche gemeinnützige Arbeit ableisten sollen.
Des Weiteren übernimmt der Verein die Vermittlung von Sozialstunden aufgrund einer Bewährungsauflage gem. § 56 StGB sowie als Auflage zur Einstellung eines Verfahrens
gem. § 153 a StPO.

Aufgabenstellung unseres Projektes

Seit dem 01. Juli 1993 hat der Verein dieses vorher bei der Justiz angesiedelte Aufgabengebiet, die Vermittlung in gemeinnützige Beschäftigungsstellen, übernommen.
Es erfolgt die Übernahme von Aufträgen der Staatsanwaltschaft Koblenz und auswärtigen Staatsanwaltschaften sowie Gerichten zur Vermittlung und Überwachung der gemeinnützigen Arbeit. Unsere Aufgabe besteht darin, mit dem Verurteilten in Kontakt zu treten, und ihn in eine geeignete Beschäftigungsstelle zu vermitteln. Es gilt, einen entsprechenden Einsatzplatz zu finden, je nach Fähigkeit des Klienten. Seine Ausbildung, physischen und psychischen Besonderheiten, Wohnortnähe und Interesse werden dabei berücksichtigt.

Im Zeitraum der Ableistung erfolgen notfalls Interventionen bei Konfliktfällen zwischen Klient und Beschäftigungsgeber. Während der gesamten Phase der Ableistung stehen wir eng mit der Einsatzstelle in Kontakt. Die geleisteten Stunden werden in gewissen Zeitabständen ermittelt.

 


Was kann ich tun?

Wo kann ich meine Stunden abarbeiten?
Der Verurteilte kann einen Antrag auf Ableistung gemeinnütziger Arbeit stellen. Nach Bewilligung durch die Staatsanwaltschaft muss der Verurteilte diese Stunden unverzüglich abarbeiten. Für einen Tagessatz Geldstrafe hat der Verurteilte 6 Stunden gemeinnützige Arbeit zu leisten. Die Ableistung der gemeinnützigen Arbeit kann generell in allen gemeinnützig tätigen Einrichtungen erfolgen. Dazu zählen z. B. alle caritativen Institutionen, Krankenhäuser, Altenheime, Tierschutzvereine, Sportvereine etc.; aber auch Kommunen stellen einen großen Anteil der Beschäftigungsstellen. Die Mehrzahl der Institutionen steht dem Projekt „Schwitzen statt Sitzen“ aufgeschlossen gegenüber und ist bereit, den betroffenen Personen einen entsprechenden Beschäftigungsplatz für die betreffende Zeit zur Verfügung zu stellen.


Ziel unseres Projektes

Gemeinnützige Arbeit statt Haft als kriminalpolitische Alternative löst dabei mehrere Probleme gleichzeitig:
 

  • sie verhindert unnötige Folgen der Inhaftierung für die Betroffenen wie z. B. den Verlust des Arbeitsplatzes, der Wohnung oder soziale Beziehungen
  • sie ist Teil eines Resozialisierungsprozesses, in dem eine Gewöhnung an regelmäßige Arbeit erfolgt
  • sie trägt durch die erbrachte Arbeitsleistung zu einer Wiedergutmachung im Sinne des Allgemeinwohles bei
  • sie fördert die Sanktionsgerechtigkeit
  • sie entlastet den überbelegten Justizvollzug und spart damit Kosten
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