Verein Bewährungshilfe Koblenz e.V.

 

 

Betreutes Wohnen

AnsprechpatnerSven Maxhein
B.A. Soziale Arbeit
Zertifizierter Suchtkrankenbegleiter


Hoevelstr. 22, 56073 Koblenz
Tel. 0261 / 94295 - 20

 

 

 

'Betreutes Wohnen ist ein freiwilliges Wohnen auf Zeit für erwachsene straffällige und/oder wohnungslose Menschen, verbunden mit einer sozialarbeiterisch/-pädagogisch fachkompetenten Betreuung.'

(Rahmenkonzeption Landesarbeitsgemeinschaft Betreutes Wohnen für Haftentlassene und Wohnungslose in Rheinland-Pfalz, August 2000, Seite 6)

Dabei versteht sich das 'Betreute Wohnen' als individuelle Maßnahme, deren Schwerpunkte und Intensität auf die Problemlage der Klientel abgestimmt ist. Voraussetzung ist ein gewisses Maß an Selbstständigkeit und die Eigenverantwortlichkeit des Bewohners, insbesondere bei den Ämtergängen und der Selbstversorgung.

Das Betreute Wohnen des Verein Bewährungshilfe Koblenz e.V. hält 11 Appartements vor, verteilt in verschiedenen Stadtteilen von Koblenz. Die Unterkünfte sind möbliert und mit Hausrat bestückt.


Sozialpädagogische Ansätze:
Die sozialarbeiterische/-pädagogische Betreuung der Klienten orientiert sich an lösungsorientierten Ansätzen, d.h. die Problemdebatte wird zu Gunsten einer Suche nach der Problemlösung vernachlässigt. Dabei werden Ressourcen als vorhanden betrachtet.
Die Maßnahme 'Betreutes Wohnen' ist intensive Beziehungsarbeit, die Kontinuität, Stabilität und Kalkulierbarkeit anbietet.
Wertschätzung und Empathie sind dabei selbstverständlich und für eine kooperative Zusammenarbeit neben Vertrauen und Offenheit unerlässlich.


Gesetzesgrundlage/Betreuungsgrundlage/Kostenträger:
Das Betreute Wohnen ist eine Resozialisierungsmaßnahme im Sinne der §§ 67 ff Sozialgesetzbuch XII (SGB XII).
Grundlage der Betreuung ist neben der Zusage der Kostenübernahme durch den örtlich zuständigen Sozialhilfeträger, die Einhaltung der Teilnahmeregeln/des Betreuungsvertrages.
Kostenträger der Maßnahme ist das örtlich zuständige Sozialamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt in Rheinland-Pfalz, in dessen Bereich der Hilfesuchende unmittelbar vor der Aufnahme in das Betreute Wohnen seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Das Land Rheinland-Pfalz setzt den Tagespauschalsatz für die Kosten der Unterkunft und Betreuungskosten fest. Das Land übernimmt auf freiwilliger Basis 50% der anfallenden Betreuungskosten.


Zielgruppe:
Aufgenommen werden volljährige wohnungslose und/oder unter Bewährung stehende bzw. aus der Haft entlassene Menschen mit besonderen Persönlichkeitsdefiziten und sozialen Schwierigkeiten, die zur Überwindung dieser Schwierigkeiten aus eigener Kraft nicht in der Lage sind.


Ziele:
"Ziel des Betreuten Wohnens ist die Wiedereingliederung der Klienten in unsere Gesellschaft."(Rahmenkonzeption Landesarbeitsgemeinschaft ebd., Seite 8)


Dabei soll durch

  • Förderung und Entwicklung der Persönlichkeit
  • Sicherstellung der finanziellen Situation
  • Sicherstellung eines privaten Wohnraums
  • Hinführung zu einem dauerhaften Beschäftigungsverhältnis
  • Entwicklung friedfertiger Konfliktlösungsstrategien
  • Förderung gesundheitsbewusster Lebensformen

ein eigenverantwortliches Leben in Straffreiheit angestrebt werden.

Die Maßannahme begrenzt sich auf zunächst 6 Monate. Ist eine Betreuung darüber hinaus sinnvoll und erforderlich, kann eine Verlängerung erfolgen.


Betreuungsangebote:
Das Betreute Wohnen des Verein Bewährungshilfe Koblenz e.V. versteht sich als ganzheitliches Betreuungsangebot in Form der Einzelfallhilfe.
Die Angebote variieren je nach dem Einzelfall und den individuellen Problemlagen der Bewohner.


Die Betreuungsangebote beinhalten in der Regel:

  • Erstellen eines individuellen Hilfeplans, der im weiteren Betreuungskontext Orientierung und Reflexion ermöglicht
  • Psychosoziale Beratung als Lebens- und Alltagsberatung
  • Hilfe bei der Bewältigung lebenspraktischer Anforderungen, wie Haushaltsführung
  • Hilfe zur Tagesstrukturierung in Form einer Teilnahmepflicht an einer Beschäftigungsmaßnahme
  • Hilfe bei der Arbeitsplatz- oder Ausbildungsplatzsuche
  • Hilfe bei schulischer Qualifizierung
  • Entwicklung von Entschuldungsplänen
  • Unterstützung bei administrativen Angelegenheiten
  • Hilfe bei der sinnvollen Freizeitgestaltung
  • Kooperation mit anderen Institutionen im Hilfesystem
  • Hilfe bei der Wohnungssuche und Mietfinanzierung



Dokumentation:
Mit dem Bewohner wird zum Maßnahmebeginn ein individueller Hilfeplan erstellt. Er dient zur Orientierung und Reflexion während des Betreuungsverlaufs und ist Grundlage für die Kostenzusage durch den Sozialhilfeträger. Im Betreuungsverlauf wird dieser Plan fortgeschrieben.
Verlauf und Ergebnisse können darüber hinaus im Form von Zwischen- und Abschlußberichten dokumentiert werden.

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